KULTUR &
Heimatfreunde Stadt Zons e.V.
 

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Friedrich III. von Saarwerden Ehrung  2008
 

Am Grab von Theo Blum
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Fotos Theater 2009
 

Impressum:
 

 
                                                        Friedrich III. von Saarwerden
                                                                     
von Ophelia Pankoke
 

 Dies ist ein kleiner Ausschnitt aus der hochinteressanten Lebensgeschichte Friedrich von Saarwerden, nämlich die mit der Wahl verbundenen Umstände und der Finanzstreit zwischen Friedrich und der Kurie. Friedrich wurde als zweites Kind des Grafen Johann II von Saarwerden und seiner Frau Klara, einer Tochter Heinrichs von Vinstingen-Brackenkopf,  1348 geboren. Obwohl er der älteste Sohn war, wurde er zum Geistlichen  bestimmt. Erbe der Grafschaft Saarwerden wurde sein 10 Jahre jüngerer Bruder Heinrich. Es  wird vermutet,dass Friedrich erst zum Geistlichen bestimmt wurde, nachdem durch Geburt  und Überleben des zweiten Sohnes die Erbfolge gesichert war.

Durch seinen Vetter Kuno von  Falkenstein, seit  1362 Erzbischof von Trier, erhoffte man eine baldige Beförderung. Friedrichs ältere Schwester Agnes wurde 1366 mit dem Grafen Simon-Wecker von Zweibrücken-Bitsch verheiratet. Von seinen beiden jüngeren Schwestern heiratete Walburga 1376 den Grafen Friedrich III. von Moers. Diese Heirat schuf die Grundlage für ein enges Zusammengehen von Kurköln und Moers. Seine Schwester Hildegard heiratete 1386 Johann II Herrn von Limburg. 1398 wurde Friedrich nach dem  Tode seines Bruders Heinrich mit dem Saarwerdenschen Reichslehen belehnt. Wo Friedrich seine Ausbildung erhalten hat, ist nicht bekannt. Belegt ist lediglich, dass er seit 1368 an der Universität von Bologna kanonisches
Recht 1) studierte. Auch scheint Friedrich im Jahre 1368 Probst des Mariengradenstiftes in Köln gewesen zu sein.
Nach dem Tode des Kölner Erzbischofs Engelbert III im August 1368 wurde der Trierer Erzbischof Kuno von Falkenstein zum Administrator für die Dauer der Vakanz (er war bis dahin
Koadjutor 2). Man nimmt an, dass er seinem Neffen Friedrich von Saarwerden ein Amt am Kölner Domstift vermittelte und so die Voraussetzung für dessen Postulierung 3) zum Erzbischof schaffte. Es gibt Überlieferungen die vermuten lassen, dass an der Wahl Friedrichs durch das Domkapitel im Jahre 1368 nicht alle Domherren teilnahmen bzw. zustimmten. Es ist wahrscheinlich, dass die Kurie 4) (die sich in Avignon aufhielt) über die Vorgänge in Köln nicht vollständig unterrichtet wurde. Angesichts der schwierigen Verhältnisse in Köln schien für einige Domherren das jugendliche Alter Friedrichs (er war 1368 gerade 20 Jahre alt) ein Hinderungsgrund zu sein.
Das kanonische Alter für einen Bischof  betrug 30 Jahre. Nicht  zuletzt durch das Eingreifen des Kaisers blieb die Postulation Friedrichs zunächst erfolglos. Karl IV nahm seinen Aufenthalt in Rom zu Anlass, Papst Urban um die Ernennung des ihm verwanten Straßburger Bischofs Johann von Luxemburg-Ligny zu bitten. Dies war ein Teil der langfristigen Vorbereitungen Karls, seinen Sohn Wenzel zum römischen König zu machen.
Der Papst suchte zunächst eine Lösung über die Umbesetzung mehrerer Bistümer. So ordnete er am 7. November 1368 eine Transferierung des Trierer Erzbischofs nach Köln und des Bischofs von Straßburg nach Trier an undstellte Friedrich das Bistum Straßburg in Aussicht.
Den Plänen Kunos von Falkenstein für seinen Neffen war damit insoweit entsprochen, als für Friedrich wenigstens eine Bischofswürde in Aussicht stand. Für die Kölner Kirche wäre mit Kuno von Falkenstein ein - mit den  Verhältnissen vertrauter und bewährter - Administrator eingesetzt worden. Das Umbesetzungsprojekt konnte jedoch nur mit Kunos Zustimmung zustande kommen. Daher bemühten sich mehrere Kardinäle sowie der Kaiser persönlich um seine Zustimmung und immer wieder kam Friedrichs Jugend und Unerfahrenheit als maßgebender Faktor zur Sprache. Der Kaiser drohte nun, bei Kunos Weigerung den Bischof von Straßburg nach Köln zu transferieren. (Womit einmal mehr die Verknüpfung von geistlicher und weltlicher Macht demonstriert wird) Nach Kunos Weigerung unterblieb die Besetzung des Kölner Stuhls jedoch vorerst ganz. Ob der Papst zögerte, der Versetzung des Straßburger Bischofs nach Köln zuzustimmen, weil dieser dort unerwünscht war, ist nicht erwiesen. Überliefert ist jedoch, dass das Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem Papst sich inzwischen merklich verschlechtert hatte und der Papst sich dem Kaiser nicht mehrverpflichtet fühlte.Papst Urban ernannte am 30. Juni 1369 Kuno von Falkenstein zum päpstlichen Generalvikar in derKölner Erzdiözese. Am 27. März 1370 übertrug er ihm die Regierung und Verwaltung des Erzbistums für zwei Jahre und möglicherweise darüber hinaus.
So dauerte die Vakanz des Erzbistums also an.Vermutlich wurde die Besetzung Kölns nicht zuletzt deshalb hinausgezögert, weil so Einkünfte für die päpstliche Kammer eingefordert werden konnten. Für Kuno von Falkenstein war die Verwaltung des Erzbistums eine schwere Belastung. Er hatte die Absicht, seinem Neffen zu der Kölner Erzbischofs- und Kurwürde zu verhelfen, noch nicht aufgegeben.  Also veranlasste er das Domkapitel im Sommer 1370 zu einer erneuten Postulation, die einstimmig erfolgte. Wie Kuno die Einstimmigkeit erreichte, ist nicht bekannt.
Ebenso ist nicht überliefert, obKaiser Karl IV auch dieses Mal intervenierte.Friedrich reiste 1370 von Bologna aus an die Kurie, die sich in Avignon aufhielt und bemühte sich persönlich um seine Ernennung. Er erhielt noch dort die höheren Weihen (denn bis dahin besaß er nur die
S ubdiakonsweihe 5) ).  Am 13. November 1370 sprach Papst Urban die Ernennung Friedrich von Saarwerden aus. Finanzielle Motive scheinen hier eine erhebliche Rolle gespielt zu haben, denn neben der von jedem neu ernannten Bischof zu leistenden Zahlung von rund 11 200 Gulden verpflichtete sich Friedrich, noch ca. 1 200 Gulden zusätzlich zu zahlen. Darüber hinaus schloss der päpstliche Kämmerer mit Friedrich einen Vertrag über die sechsjährige Pacht des Zolles ab, aufgrund dessen Friedrich 20 000  Gulden jährlich an die päpstliche Kammer zu zahlen hatte. Im Dezember 1370 erhielt Friedrich die Bischofsweihe. Er hielt sich noch bis Februar 1371 in Avignon auf.
Im April traf er in Köln ein und vollzog seine erste erkennbare Amtshandlung, indem er den Papst um Unterstützung für den Rückerwerb Rheinbergs bat. Im Juni übernahm er von seinem Vetter Kuno die Regierung. Friedrich bestätigte dem Kölner Klerus seine herkömmlichen Privilegien. Seinen feierlichen Eintritt in die Metropole hielt Friedrich erst im Juni 1372.Am 9. Mai 1371 wies der Papst den Trierer Domprobst an, die Rechtmäßigkeit des fortdauernden Pfandbesitzes Adolfs von Kleve an Rheinberg und weiteren Pfandschaften im Besitz anderer Personen zu untersuchen. Damit sollten Friedrich Einnahmequellen eröffnet werden, aus deren Erträgen er seine Zahlungen an die päpstliche Kammer leisten konnte. Das Verhältnis zwischen Friedrich und der Kurie war durch seine finanziellen Verpflichtungen erheblich belastet. Sein Bestreben war es, ernsthafte Konsequenzen auf diplomatischem Wege zumindest hinauszuzögern. Kaiser Karl IV versprach Friedrich   bei den Verhandlungen über Wenzels Königswahl im Herbst 1374, sich beim Papst für den Erlass seiner Schuld einzusetzen. Sollte der Papst seine Zustimmung verweigern, sollte Friedrich vom Kaiser 30 000 Gulden zur Begleichung seiner Verpflichtungen erhalten. Es ist nicht bekannt, ob der Kaiser beim Papst nichts erreichte oder ob er sich erst gar nicht einsetzte, denn im Herbst 1375 setzte der päpstliche Kämmerer die angedrohten Zensuren
6) gegen Friedrich in Kraft.
Am 5. September 1375 wurde Friedrich, der fünf Termine zur Zahlung von insgesamt 120 000 Gulden hatte verstreichen lassen, interdiziert
7) , exkommuniziert 8), für meineidig erklärt und aufgefordert, sich binnen 60 Tagen persönlich in Avignon zur Verantwortung zu stellen. Es fand sich jedoch kein hoher Geistlicher, der bereit gewesen wäre die Publikation zu übernehmen. Daher erfolgte am 24. Oktober 1375 eine Aufforderung an den Rat der Stadt Köln, den gegen Friedrich eingeleiteten Prozess bekannt zu machen und entband die Stadt aller Verpflichtungen gegenüber Friedrich.
Außer den genannten Kirchenstrafen wurde Ende 1375 auch die so genannte größere Exkommunikation verhängt, der in der Regel binnen sechs Wochen die Reichsacht folgte. Es muss aber bezweifelt werden, ob der Kaiser gegen ein Mitglied des Kurkollegs die Reichsacht ausgesprochen hätte. Die zeitweilige Aufhebung von Friedrichs Kirchenstrafen steht vermutlich im Zusammenhang mit Wenzels Königswahl, die für Pfingsten 1376 terminiert war. Friedrich stellte dem päpstlichen
Nuntius 9)die vom Kaiser zugesicherte Summe von 30 000 Gulden bis zum 1. Juni 1376 in Aussicht. Als die Frist verstrich, traten die Kirchenstrafen wieder in Kraft. Trotzdem vollzog Friedrich am   6. Juli 1376 in Aachen die feierliche Krönung König Wenzels. Obwohl Friedrich die ihm auferlegten Zensuren offenkundig missachtete, brach die Kurie nicht völlig mit ihm und auch auf Friedrichs Funktion und Stellung im Reich wirkten sie  sich nicht aus.
Im Februar 1377 genehmigte der Papst einen Vertrag, der Friedrich bei sofortiger Zahlung von 30 000 Gulden die Restschuld erließ und die Kirchenstrafen aufhob. Obwohl Friedrich zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung in der Lage gewesen wäre, unterblieb diese. Im folgenden Jahr nahm Friedrich bei der Stadt Köln eine Anleihe von 20 000 Gulden auf, die er jedoch auch nicht zur Begleichung seiner Schuld verwandte. Die über viele Jahre ungeklärte Finanzlage fand schließlich ihr Ende nach dem großen
Schisma. 10)  Am 27. Februar 1379 bekannte sich Friedrich mit König Wenzel und den rheinischen Kurfürsten zu Papst Urban. Der sah in Friedrich einen unbeirrten Anhänger und erließ ihm seine Gesamtschuld von über 130 000 Gulden, sprach ihn von allen Zensuren los und ernannte ihn im Mai 1380 zum Legaten für die Kölner Kirchenprovinz.

 1) Kanonisches Recht: katholisches Kirchenrecht
 2) Koadjutor: Amtsgehilfe des Bischofs
 3) Postulierung: Bewerbung, Kandidatur
 4) Kurie: päpstliche Zentralbehörde
 5) Subdiakon: Diakon, Priester
 6) Zensuren: Verbote
 7) interdiziert: Ihm wurde untersagt, kirchliche Amtshandlungen auszuführen
 8) exkommuniziert: aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen
 9) Nuntius: ständiger Botschafter des Papstes
 10) Schisma: Kirchenspaltung (zwei Päpste)

  Quellenverzeichnis:
  Rheinisches Archiv Bd. 99: Kurkölnische Territorialpolitik am Rhein unter Friedrich von Saarwerden (1370 - 1414)  von Sabine Picot
  Geschichte der Stadt und des Amtes Zons von Aenne Hansmann

  Links im WIKIPEDIA: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_III._von_Saarwerden
 

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