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Friedrich III. von Saarwerden
von Ophelia Pankoke
Dies ist ein kleiner Ausschnitt aus der hochinteressanten Lebensgeschichte Friedrich von Saarwerden,
nämlich die mit der Wahl verbundenen Umstände und der Finanzstreit zwischen Friedrich und der Kurie. Friedrich wurde als zweites Kind des Grafen Johann II von Saarwerden und seiner Frau Klara, einer
Tochter Heinrichs von Vinstingen-Brackenkopf, 1348 geboren. Obwohl er der älteste Sohn war, wurde er zum Geistlichen bestimmt. Erbe der Grafschaft Saarwerden wurde sein 10 Jahre jüngerer Bruder Heinrich.
Es wird vermutet,dass Friedrich erst zum Geistlichen bestimmt wurde, nachdem durch Geburt
und Überleben des zweiten Sohnes die Erbfolge gesichert war.
Durch seinen Vetter Kuno von Falkenstein, seit 1362 Erzbischof von Trier, erhoffte man eine baldige
Beförderung. Friedrichs ältere Schwester Agnes wurde 1366 mit dem Grafen Simon-Wecker von Zweibrücken-Bitsch verheiratet.
Von seinen beiden jüngeren Schwestern heiratete Walburga 1376 den Grafen Friedrich III. von Moers. Diese Heirat schuf die
Grundlage für ein enges Zusammengehen von Kurköln und Moers. Seine Schwester Hildegard heiratete 1386 Johann II Herrn von
Limburg. 1398 wurde Friedrich nach dem Tode seines Bruders Heinrich mit dem Saarwerdenschen Reichslehen belehnt. Wo
Friedrich seine Ausbildung erhalten hat, ist nicht bekannt. Belegt ist lediglich, dass er seit 1368 an der Universität von Bologna kanonisches Recht
1) studierte. Auch scheint Friedrich im Jahre 1368 Probst des Mariengradenstiftes in Köln gewesen zu sein.
Nach dem Tode des Kölner Erzbischofs Engelbert III im August 1368 wurde der Trierer Erzbischof Kuno von Falkenstein zum Administrator für die Dauer der Vakanz (er war bis dahin
Koadjutor 2). Man nimmt an, dass er seinem Neffen Friedrich von
Saarwerden ein Amt am Kölner Domstift vermittelte und so die Voraussetzung für dessen Postulierung 3)
zum Erzbischof schaffte.
Es gibt Überlieferungen die vermuten lassen, dass an der Wahl Friedrichs durch das Domkapitel im Jahre 1368 nicht alle
Domherren teilnahmen bzw. zustimmten. Es ist wahrscheinlich, dass die Kurie 4)
(die sich in Avignon aufhielt) über die Vorgänge in Köln nicht vollständig unterrichtet wurde. Angesichts der schwierigen Verhältnisse in Köln schien für einige Domherren das
jugendliche Alter Friedrichs (er war 1368 gerade 20 Jahre alt) ein Hinderungsgrund zu sein.
Das kanonische Alter für einen Bischof betrug 30 Jahre. Nicht zuletzt durch das Eingreifen des Kaisers blieb die Postulation
Friedrichs zunächst erfolglos. Karl IV nahm seinen Aufenthalt in Rom zu Anlass, Papst Urban um die Ernennung des ihm
verwanten Straßburger Bischofs Johann von Luxemburg-Ligny zu bitten. Dies war ein Teil der langfristigen Vorbereitungen Karls, seinen Sohn Wenzel zum römischen König zu machen.
Der Papst suchte zunächst eine Lösung über die Umbesetzung mehrerer Bistümer. So ordnete er am 7. November 1368 eine Transferierung des Trierer Erzbischofs nach Köln und des Bischofs von
Straßburg nach Trier an undstellte Friedrich das Bistum Straßburg in Aussicht. Den Plänen Kunos von Falkenstein für seinen Neffen war damit insoweit entsprochen, als für Friedrich wenigstens eine
Bischofswürde in Aussicht stand. Für die Kölner Kirche wäre mit Kuno von Falkenstein ein - mit den Verhältnissen vertrauter und
bewährter - Administrator eingesetzt worden. Das Umbesetzungsprojekt konnte jedoch nur mit Kunos Zustimmung zustande
kommen. Daher bemühten sich mehrere Kardinäle sowie der Kaiser persönlich um seine Zustimmung und immer wieder kam
Friedrichs Jugend und Unerfahrenheit als maßgebender Faktor zur Sprache. Der Kaiser drohte nun, bei Kunos Weigerung den
Bischof von Straßburg nach Köln zu transferieren. (Womit einmal mehr die Verknüpfung von geistlicher und weltlicher Macht
demonstriert wird) Nach Kunos Weigerung unterblieb die Besetzung des Kölner Stuhls jedoch vorerst ganz. Ob der Papst
zögerte, der Versetzung des Straßburger Bischofs nach Köln zuzustimmen, weil dieser dort unerwünscht war, ist nicht erwiesen.
Überliefert ist jedoch, dass das Verhältnis zwischen dem Kaiser und dem Papst sich inzwischen merklich verschlechtert hatte und
der Papst sich dem Kaiser nicht mehrverpflichtet fühlte.Papst Urban ernannte am 30. Juni 1369 Kuno von Falkenstein zum
päpstlichen Generalvikar in derKölner Erzdiözese. Am 27. März 1370 übertrug er ihm die Regierung und Verwaltung des Erzbistums für zwei Jahre und möglicherweise darüber hinaus.
So dauerte die Vakanz des Erzbistums also an.Vermutlich wurde die Besetzung Kölns nicht zuletzt deshalb hinausgezögert, weil so
Einkünfte für die päpstliche Kammer eingefordert werden konnten. Für Kuno von Falkenstein war die Verwaltung des Erzbistums
eine schwere Belastung. Er hatte die Absicht, seinem Neffen zu der Kölner Erzbischofs- und Kurwürde zu verhelfen, noch nicht
aufgegeben. Also veranlasste er das Domkapitel im Sommer 1370 zu einer erneuten Postulation, die einstimmig erfolgte. Wie Kuno die Einstimmigkeit erreichte, ist nicht bekannt.
Ebenso ist nicht überliefert, obKaiser Karl IV auch dieses Mal intervenierte.Friedrich reiste 1370 von Bologna aus an die Kurie,
die sich in Avignon aufhielt und bemühte sich persönlich um seine Ernennung. Er erhielt noch dort die höheren Weihen (denn bis dahin besaß er nur die S
ubdiakonsweihe 5) ). Am 13. November 1370 sprach Papst Urban die Ernennung Friedrich von
Saarwerden aus. Finanzielle Motive scheinen hier eine erhebliche Rolle gespielt zu haben, denn neben der von jedem neu ernannten
Bischof zu leistenden Zahlung von rund 11 200 Gulden verpflichtete sich Friedrich, noch ca. 1 200 Gulden zusätzlich zu zahlen.
Darüber hinaus schloss der päpstliche Kämmerer mit Friedrich einen Vertrag über die sechsjährige Pacht des Zolles ab, aufgrund
dessen Friedrich 20 000 Gulden jährlich an die päpstliche Kammer zu zahlen hatte. Im Dezember 1370 erhielt Friedrich die Bischofsweihe. Er hielt sich noch bis Februar 1371 in Avignon auf.
Im April traf er in Köln ein und vollzog seine erste erkennbare Amtshandlung, indem er den Papst um Unterstützung für den
Rückerwerb Rheinbergs bat. Im Juni übernahm er von seinem Vetter Kuno die Regierung. Friedrich bestätigte dem Kölner Klerus
seine herkömmlichen Privilegien. Seinen feierlichen Eintritt in die Metropole hielt Friedrich erst im Juni 1372.Am 9. Mai 1371 wies
der Papst den Trierer Domprobst an, die Rechtmäßigkeit des fortdauernden Pfandbesitzes Adolfs von Kleve an Rheinberg und
weiteren Pfandschaften im Besitz anderer Personen zu untersuchen. Damit sollten Friedrich Einnahmequellen eröffnet werden, aus
deren Erträgen er seine Zahlungen an die päpstliche Kammer leisten konnte. Das Verhältnis zwischen Friedrich und der Kurie war
durch seine finanziellen Verpflichtungen erheblich belastet. Sein Bestreben war es, ernsthafte Konsequenzen auf diplomatischem
Wege zumindest hinauszuzögern. Kaiser Karl IV versprach Friedrich bei den Verhandlungen über Wenzels Königswahl im
Herbst 1374, sich beim Papst für den Erlass seiner Schuld einzusetzen. Sollte der Papst seine Zustimmung verweigern, sollte
Friedrich vom Kaiser 30 000 Gulden zur Begleichung seiner Verpflichtungen erhalten. Es ist nicht bekannt, ob der Kaiser beim
Papst nichts erreichte oder ob er sich erst gar nicht einsetzte, denn im Herbst 1375 setzte der päpstliche Kämmerer die angedrohten Zensuren 6)
gegen Friedrich in Kraft. Am 5. September 1375 wurde Friedrich, der fünf Termine zur Zahlung von insgesamt 120 000 Gulden hatte verstreichen lassen, interdiziert 7)
, exkommuniziert 8), für meineidig erklärt und aufgefordert, sich binnen 60 Tagen persönlich in Avignon zur
Verantwortung zu stellen. Es fand sich jedoch kein hoher Geistlicher, der bereit gewesen wäre die Publikation zu übernehmen.
Daher erfolgte am 24. Oktober 1375 eine Aufforderung an den Rat der Stadt Köln, den gegen Friedrich eingeleiteten Prozess bekannt zu machen und entband die Stadt aller Verpflichtungen gegenüber Friedrich.
Außer den genannten Kirchenstrafen wurde Ende 1375 auch die so genannte größere Exkommunikation verhängt, der in der Regel
binnen sechs Wochen die Reichsacht folgte. Es muss aber bezweifelt werden, ob der Kaiser gegen ein Mitglied des Kurkollegs die
Reichsacht ausgesprochen hätte. Die zeitweilige Aufhebung von Friedrichs Kirchenstrafen steht vermutlich im Zusammenhang mit Wenzels Königswahl, die für Pfingsten 1376 terminiert war. Friedrich stellte dem päpstlichen
Nuntius 9)die vom Kaiser
zugesicherte Summe von 30 000 Gulden bis zum 1. Juni 1376 in Aussicht. Als die Frist verstrich, traten die Kirchenstrafen wieder
in Kraft. Trotzdem vollzog Friedrich am 6. Juli 1376 in Aachen die feierliche Krönung König Wenzels. Obwohl Friedrich die ihm
auferlegten Zensuren offenkundig missachtete, brach die Kurie nicht völlig mit ihm und auch auf Friedrichs Funktion und Stellung im Reich wirkten sie sich nicht aus.
Im Februar 1377 genehmigte der Papst einen Vertrag, der Friedrich bei sofortiger Zahlung von 30 000 Gulden die Restschuld
erließ und die Kirchenstrafen aufhob. Obwohl Friedrich zu diesem Zeitpunkt zur Zahlung in der Lage gewesen wäre, unterblieb
diese. Im folgenden Jahr nahm Friedrich bei der Stadt Köln eine Anleihe von 20 000 Gulden auf, die er jedoch auch nicht zur
Begleichung seiner Schuld verwandte. Die über viele Jahre ungeklärte Finanzlage fand schließlich ihr Ende nach dem großen Schisma.
10) Am 27. Februar 1379 bekannte sich Friedrich mit König Wenzel und den rheinischen Kurfürsten zu Papst Urban.
Der sah in Friedrich einen unbeirrten Anhänger und erließ ihm seine Gesamtschuld von über 130 000 Gulden, sprach ihn von allen Zensuren los und ernannte ihn im Mai 1380 zum Legaten für die Kölner Kirchenprovinz.
1) Kanonisches Recht: katholisches Kirchenrecht 2) Koadjutor: Amtsgehilfe des Bischofs
3) Postulierung: Bewerbung, Kandidatur 4) Kurie: päpstliche Zentralbehörde 5) Subdiakon: Diakon, Priester 6) Zensuren: Verbote
7) interdiziert: Ihm wurde untersagt, kirchliche Amtshandlungen auszuführen 8) exkommuniziert: aus der Kirchengemeinschaft ausgeschlossen 9) Nuntius: ständiger Botschafter des Papstes
10) Schisma: Kirchenspaltung (zwei Päpste)
Quellenverzeichnis:
Rheinisches Archiv Bd. 99: Kurkölnische Territorialpolitik am Rhein unter Friedrich von Saarwerden (1370 - 1414) von Sabine Picot Geschichte der Stadt und des Amtes Zons von Aenne Hansmann
Links im WIKIPEDIA: http://de.wikipedia.org/wiki/Friedrich_III._von_Saarwerden |